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Asbest |
Asbest ist ein faseriger Rohstoff natürlichen Ursprungs. Wegen
seiner einzigartigen Eigenschaften findet Asbest seit mindestens 4000 Jahren für verschiedenste
Zwecke Verwendung. In jüngerer Zeit waren das z.B. Zementprodukte (insbesondere Eternit),
Fußbodenbeläge, feuerhemmende Materialien, Brems- und Kupplungsbeläge. Asbest gilt inzwischen als
einer der gesundheitsgefährdensten Baustoffe. Freigesetzte Asbestfasern zerteilen sich immer weiter, werden lungengängig und können Asbestose bzw. verschiedene Krebserkrankungen der Atemwege hervorrufen. Die Latenzzeiten zwischen der Aufnahme der Fasern und dem Krankheitsausbruch sind sehr lang und betragen zwischen zehn und fünfzig Jahren. ![]() wendung von Spritzasbest in der Bundesrepublik Deutschland verboten. 1981 trat ein Verwen- dungsverbot für eine Vielzahl weiterer asbest- haltiger Produkte hinzu. Seit 1986 gilt die Gefahr- stoffverordnung mit einer erweiterten Palette ver- botener Produkte. Die Asbestsubstitution im Hochbau wurde entsprechend der Selbstverpflichtung der Asbestindustrie Ende 1990 abgeschlossen. Im gleichen Jahr erfolgte eine Änderung der Gefahrstoffverordnung, Asbest wurde nunmehr der Gruppe I der "sehr stark gefährdenden" krebserzeugenden Gefahrstoffe zugeordnet. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 durchgeführt werden. Seit dem 1.11.1993 existiert nunmehr ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot bei Neueinsatz mit wenigen Ausnahmen. Umwelt- und Gesundheitsprobleme haben ihre Ursache heute also vor allem in den Altlasten. |
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